Es gibt keine Zweifel mehr: Musik und Musizieren bereichern die
Lebensqualität und die Lebensfreude unserer Kinder und fördern sie in einem
nicht vermuteten Ausmaß.
Musik öffnet den Menschen, es ist daher keine Frage: Musik ist die sozialste
aller Künste, ein Kontaktmedium par excellence.Unser Land braucht starke
Kinder, und Musik kann Kinder stärker machen. Die Musikförderung bei Kindern
dient nicht nur ihren musikalischen Talenten, sie stärkt ihre Persönlichkeit,
ihre Kreativität, ihre Lernfreude und ihre sozialen Fähigkeiten.
Die Musikschule Reinhardt & Martin ist die größte, private Musikschule in
Heilbronn. Wir unterrichten seit 1987 Schüler/Innen im Fach Gitarre,
Klavier,
Violine/Viola,
Gesang,
E-Bass, Keyboard, Blockflöte,
Saxophon,
Klarinette,
Dudelsack,
Schlagzeug und Percussion, Akkordeon und Querflöte. Unsere Lehrer
sind praktizierende Musiker, die neben Kompetenz auch viel Erfahrung mitbringen.
Wir fördern unsere Schüler optimal und individuell, ohne strikte Einhaltung des
Lehrplanes. Wir bieten jedes Fach auch ohne Vorkenntnisse an und jeder Schüler
kann bereits bestehendes Können ausreichend vertiefen.
Bei uns haben Sie zusätzlich die Möglichkeit professionell bei einem
Instrumentenkauf bzw. Instrumentenverleih beraten zu werden.
Wir unterrichten Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Der Einstieg ist
jederzeit möglich.
Vereinbaren Sie einfach einen kostenfreien Probetermin!
Rufen Sie uns an!
Mo. - Do. 09.00 – 13.00 Uhr, Frau Kees, Tel.: 07131-488440.
Unsere Gebühren:
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Unterrichtsgebühren Stand 01.02.2010 |
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Einzelunterricht/ Mon. |
Gruppe / Mon. |
Gruppe / Monat |
| 30Min./Wo. |
59,00 € |
2 pro Per. 37,00 € |
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| 45Min./Wo. |
88,00 € |
3 pro Per. 37,00 € |
2 pro Per. 50,00 € |
| 60Min./Wo. |
110,00 € |
4 pro Per. 37,00 € |
2 pro Per. 60,00 € |
Vertragsbedingungen zum Musikschulvertrag
- Die allgemeinen Schulferien und gesetzlichen Feiertage gelten auch für den
Unterrichtsbetrieb der Musikschule.
- Der Musikschulvertrag wird unbefristet abgeschlossen. Die Kündigung muss
schriftlich, spätestens sechs Wochen zum 31.03. des Jahres bzw. 30.09. des
Jahres erfolgen. Mündliche Kündigungen sind unwirksam.
- Die monatlichen Gebühren sind Raten des Jahresbetrages, also auch in den
Ferien fällig. Ausfallzeiten, wie Ferien und Feiertage sind im Jahresbeitrag
bereits berücksichtigt. Das Honorar wird für den Unterrichtszeitraum im Voraus
entrichtet. Die Musikschule Reinhardt & Martin erklärt sich bereit, bei
Familienmitgliedern, ab dem zweiten Schüler eine 10%ige Ermäßigung zu
gewähren.
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