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Vertragsbedingungen zum Musikschulvertrag

  1. Die allgemeinen Schulferien und gesetzlichen Feiertage gelten auch für den Unterrichtsbetrieb der Musikschule.
  2. Der Musikschulvertrag wird unbefristet abgeschlossen. Die Kündigung muss schriftlich, spätestens sechs Wochen zum 31.03. (Stichtag 15.02.) des Jahres bzw. 30.09. (Stichtag 15.08.) des Jahres erfolgen. Mündliche Kündigungen sind unwirksam.
  3. Die monatlichen Gebühren sind Raten des Jahresbetrages, also auch in den Ferien fällig. Ausfallzeiten, wie Ferien und Feiertage sind im Jahresbeitrag bereits berücksichtigt. Das Honorar wird für den Unterrichtszeitraum im Voraus entrichtet. Die Musikschule Reinhardt & Martin erklärt sich bereit, bei Familienmitgliedern, ab dem zweiten Schüler eine 10 %ige Ermäßigung zu gewähren.
* Alle Preise inkl. der gesetzlichen MwSt.